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Aktuelle Informationen
- Es muss nicht immer gleich die blaue Pille sein!
Vielen Männern mit Erektionsstörungen fällt als Abhilfe nur ein sogenannter PDE5-Hemmer (Cialis®, Levitra® oder Viagra®) ein. Aber ein beachtlicher Prozentsatz von Betroffenen kann auch von Behandlungsmöglichkeiten profitieren, die Ursachen teilweise oder ganz beseitigen, sich insgesamt positiv auf die Gesundheit auswirken und obendrein billiger sind: ein gesunder Lebensstil und die medikamentöse Behandlung von Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Ein Team von Wissenschaftlern hat jetzt in einer Zusammenfassung von Einzelstudien (Metaanalyse) gezeigt, dass sich Änderungen des Lebensstils wie bespielsweise Aufhören zu Rauchen, gesunde Ernährung, regelmäßige körperliche Betätigung und Abnehmen positiv auf die Erektionsfähigkeit auswirken. Auch die medikamentöse Behandlung von Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankung mit Statinen führte zu einer deutliche Verbesserung der Erektionen. Selbst bei Männern, bei denen die PDE5-Hemmer zu keiner zufriedenstellende Erektion geführt hatte, konnte die Wirkung dieser Medikamente verbessert werden.
Im Internet ist eine Zusammenfassung der Studie verfügbar. Außerdem haben wir eine Seite zu diesem Thema erstellt: "Behandlung (Therapie) der erektilen Dysfunktion: Änderungen von Lebensgewohnheiten".
- Preissenkung bei Levitra®
Die Firma Bayer Vital hat im Mai 2010 die Preise für den PDE5-Hemmer Levitra® deutlich gesenkt. Leider sind davon nur die 10 mg- und 5 mg-Dosierungen betroffen, der Preis für die 20 mg-Dosierung bleibt gleich. Da viele Anwender von Levitra®, die mit 10 oder 5 mg auskommen, bis jetzt die 20 mg Tablette geteilt hatten, ergibt sich aus der groß angekündigten Preissenkung für viele Anwender kein Vorteil. Es entfällt lediglich das Teilen.
Interessanterweise sind jetzt zwei 10 mg Tabletten billiger als eine 20 mg Tablette. Wer auf 20 mg angewiesen ist, kann rund 2 € sparen, wenn er zwei 10 mg Tabletten einnimmt.
- Neue Selbsthilfegruppe "Sexualität und Partnerschaft" in
Hamburg
Im April 2010 wurde in Hamburg die Selbsthilfegruppe "Sexualität und Partnerschaft" gegründet. Die Gruppe trifft sich an jedem 2. und 4. Dienstag im Monat. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Selbsthilfegruppe Sexualität und Partnerschaft, Hamburg, E-Mail: info@maennergesundheit-hamburg.de.
- Neue Selbsthilfegruppe "Erektile Dysfunktion" in Hannover
Im Oktober 2009 wurde in Hannover die Selbsthilfegruppe "Erektile Dysfunktion" gegründet. Die Gruppe trifft sich an jedem 2. Montag im Monat von 18:30 bis 20:30 Uhr im Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1, 30459 Hannover. Weitere Informationen gibt es über die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS) Hannover (Tel.: 0511 66 65 67) und die E-Mailadresse erektile.dysfunktion-hannover@web.de.
- Ein Stent als neue Behandlungsmöglichkeit bei ED?
Wenn das Herz auf Grund einer Arterienverkalkung (Ateriosklerose) nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt wird, dann werden oft Gefäßstützen aus Draht (sogenannte Stents) eingesetzt, umd die Arterien wieder mehr zu öffnen. Da eine mangelnde Blutzufuhr auch in vielen Fällen die Ursache einer erektilen Dysfunktion ist, liegt der Gedanke nahe, auch hier Stents einzusetzen. Eine entsprechende Studie läuft zur Zeit in den USA. Lesen Sie mehr dazu im Artikel "Ein Stent gegen erektile Dysfunktion?" der Ärzte Zeitung vom 6.10.2009.
- Neuer Artikel "Diabetes und Erektionsstörungen"
Männer mit Zuckerkrankheit (Diabetes) leiden besonders häufig unter Erektionsstörungen. Außerdem können sexuelle Störungen gerade bei Diabetes ein wichtiger Hinweis auf Herz-Kreislaufprobleme sein, die durch eine gründliche Untersuchung abgeklärt werden sollten. Trotzdem wird das Thema Sexualität bei der Behandlung von Diabetikern nur selten angesprochen. Umso wichtiger ist es, dass Diabetiker über den Zusammenhang ihrer Erkrankung mit Sexualstörungen Bescheid wissen. Unser Artikel Diabetes und Erektionsstörungen bietet dazu verständliche Informationen.
- Muss die Beihilfe Beamten Viagra bezahlen?
Seit 2004 hat der Bund in seinen Beihilfevorschriften die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Kostenübernahme für Arzneimittel gegen Erektionsstörungen übernommen. Das bedeutet, dass Beamte für diese privat verordneten Arzneimittel keine Beihilfe mehr bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen bestätigt und dazu erklärt, dass die Beihilfevorschriften jedoch nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen und deshalb nichtig sind. Sie dürfen nur noch übergangsweise bis zum Ende der Legislaturperiode angewendet werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis dahin eine gesetzliche Regelung zu finden. Bei weiterer Untätigkeit des Gesetzgebers werden die Verwaltungsgerichte über Beihilfeansprüche ausschließlich nach den Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit im Einzelfall zu entscheiden haben. (BVerwG 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Urteile vom 28. Mai 2008)
- 10 Jahre Viagra
Am 27. März 1998, also vor genau 10 Jahre, wurde Viagra® von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) als Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion zugelassen. Das ist ein guter Zeitpunkt, um Rückschau zu halten: Haben Viagra und die Nachfolger-Präparate Cialis® und Levitra® wirklich die Behandlung von Erektionsstörungen revolutioniert, wie oft euphorisch behauptet wird? Was hat sich mit der Einführung dieser Medikamente tatsächlich geändert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Medikamente einem Paar wieder zu einer befriedigenden Sexualität verhelfen können? Welche falschen Erwartungen sind oft mit Viagra und Co. verknüpft? Lesen Sie dazu unseren Artikel 10 Jahre Viagra.
- Kassen müssen ärztliche Behandlung von Impotenz bezahlen
Fast alle Männer berichten, dass sie für Behandlung und Diagnostik von Erektionsstörungen bis zu 600 € privat bezahlen müssen. Dies ist unzulässig, weil es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelt.
Impotenz heißt medizinisch korrekt erektile Dysfunktion (ED). Es ist medizinisch und juristisch unbestritten, dass sie eine Krankheit ist, und zwar unabhängig von Ursache und Alter. Damit hat der Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Rechtsanspruch auf Behandlung einschließlich Diagnostik. Dazu gehören z.B. Blutabnahmen zur Bestimmung von Testosteron u.a., der Schwellkörper-Injektionstest SKIT einschließlich Spritze und Medikament, Duplex-/Doppler-Sonographie, Vakuum-Erektionshilfen, psychotherapeutische Behandlung, Testosteron-Ersatz-Therapie, Schwellkörper-Implantate, Operationen. Das hat uns auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung bestätigt.
Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen B 8 KN 9/98 KR R) festgestellt, dass bei ED nur durch ein Gesetz die Behandlung und Verordnung von Medikamenten aus dem "Leistungskatalog" der GKV ausgeschlossen werden könnten. Daraufhin wurde bei der Gesundheitsreform 2004 (GMG) lediglich die Verordnung von Medikamenten gegen ED gesetzlich untersagt. Behandlung und Diagnostik der ED sind sowohl nach der Gesundheitsreform 2004 (GMG) als auch nach der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) unverändert Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahlreiche rechtliche Bestimmungen regeln, was Leistung der GKV und der Kassenärzte ist. Dazu gehören neben dem SGB V u.a. die Bundesmantelverträge der Ärzte, der einheitliche Bewertungsmaßstab und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es gibt keine einzige Rechtsquelle, nach der die Behandlung, die Beratung, die Untersuchung, die Diagnostik etc. bei ED ausgeschlossen oder verboten sind. Kassenärzte dürfen deshalb Patienten gegenüber nicht behaupten, dass die GKV diese Leistungen nicht bezahlt, und sie dürfen dafür keine private Bezahlung verlangen.
Ärzte sind im Rechtsirrtum, wenn sie glauben, Beratung, Behandlung und Diagnostik bei ED sind nur deshalb nicht mehr Leistung der GKV, weil die Verordnung von Medikamenten zur Behandlung von ED zu Lasten der GKV ausgeschlossen ist.
- Studien bestätigen, dass die ED der
Vorbote von anderen Krankheiten sein kann.
Immer mehr umfangreiche Studien zeigen, dass die ED der Vorbote von gefährlichen Krankheiten wie z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten sein kann. Konkret heißt das, dass Potenzstörungen oft Jahre vor einer Angina Pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall auftreten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Ursache einer Potenzstörung durch einen kompetenten Arzt geklärt wird. Kein Mann sollte sich damit zufrieden geben, dass ihm ein Arzt ohne gründliche Untersuchung nur ein Rezept für ein Medikament wie Cialis, Levitra oder Viagra gibt. Lesen Sie dazu auch den Artikel in der Ärzte Zeitung vom 25.1.2006 "Bestätigt: Potenzschwäche ist Vorbote für Gefäßkrankheiten".
- Neues BSG-Urteil zur Kostenübernahme von
ED-Medikamenten
Mit der Gesundheitsreform vom 1.1.2004 hat der Gesetzgeber den § 34 des SGB V geändert. Darin heißt es: "Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlosssen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz ... dienen." Allerdings weckte ein Urteil des Sozialgericht Oldenburg vom 24.3.2004 neue Hoffnungen. Das Gericht hatte eine Krankenkasse (DAK) mit der Begründung, dass eine Behandlung der erektilen Dysfunktion nicht mit einer Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz zu vergleichen ist, zur Kostenübernahme für Viagra verurteilt. Obwohl die DAK Berufung einlegte und dieses Urteil daher nicht rechtskräftig ist, ließ dieses Urteil weitere Klagen erfolgreich erscheinen. Nun hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 10. Mai 2005 in einem Revisionsverfahren entschieden:
"... Dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen das Grundgesetz. ... Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum auch im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot nicht, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen."
Dieses BSG-Urteil bedeutet, dass Klagen von gesetzlich Krankenversicherten zur Durchsetzung der Kostenübernahme von Arzneimitteln zur Behandlung der ED aussichtslos sind.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite "Kostenübernahme für die Therapie der erektilen Dysfunktion (ED) durch die Krankenkassen".
- In der August-Ausgabe 2004 der Zeitschrift Ökotest werden Potenzmittel getestet. Neben rezeptpflichtigen Medikamenten werden auch 33 frei verkäufliche Präparate unter die Lupe genommen. Da für keines der ohne Rezept erhältlichen Präparate klinische Studien über die Wirksamkeit vorliegen, werden alle mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet. Fazit der Redaktion: "Die frei verkäuflichen Produkte in unserem Test aus Sexshops und dem Versandhandel sind ihr Geld nicht wert."
- Zur Abwechslung mal was zum Schmunzeln!
Haben Sie schon mal eine Bedienungsanleitung gelesen, die von einem Computer-Programm übersetzt wurde? Dann können Sie sich vielleicht vorstellen, was dabei herauskommt, wenn man ein solches Programm auf einen medizinischen Text loslässt. Viel Spass beim Lesen von
http://www.impotenzaonline.org/german_version/impotenz.htm. - Aktuelle Informationen rund um das Thema erektile Dysfunktion finden Sie auch auf folgenden Internet-Seiten: